In dringenden Fällen können die Notambulanzen in den Krankenhäusern aufgesucht werden
Verschreibungspflichtige Medikamente werden vom jeweiligen Arzt oder Ärztin verordnet
bei akuten Krankenheiten / Leiden, werden die erforderlichen Leistungen gemäß §4 AsylbLG
weitere Leistungen, sollten sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sein sind laut §6 AsylbLG möglich
so lang keine Beiträge in eine gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt werden, werden in den ersten 18 Monaten Leistungen zur medizinischen Versorgung laut AsylbLG gezahlt
Woher bekomme ich psychologische Betreuung?
Kostenlose psychologische Betreuung ist möglich - u.a. bei den Stellen für kommunale Daseinsvorsoge oder psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer aufsuchen Mehr Infos
Ebenso ist eine Beratung über den Sozialpsychiartrischen Dienst möglich Übersicht über die Ansprechpartner:innen sind zu finden auf der Seite des RKI oder der Seite Netzwerk Sozialpsychiartrischer Dienste
anonyme und kostenlose Onlineberatung bei ipso-care (auch auf russisch und ukrainisch)
kostenlose Telefonberatung mit Ärzten und Psychologen auf medflex