Sozialleistungen

Kann ich Sozialleistungen beantragen?

  • Mit Äußerung des Schutzgesuches sind Sie leistungsberechtigt
  • Diese Äußerung kann auch Bitte um unterstützung sein.
  • Zuständig ist die zuständige Ausländerbehörde - Übersicht der Ausländerbehörden
  • Wird die Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG erteilt - Leistungsberechtigung nach SGB II

 

Wo bekomme ich Sozialleistungen, wenn ich meinen Aufenthaltsstatus nach §24 AufenthG habe

  • Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jobcenter
  • Zuständiges Jobcenter können Sie hier mit der Postleitzahl suchen
     
  • Sollten Sie ihr Rentenalter erreicht haben, haben Sie ansprich auf "Grundsicherung im Alter"
  • Entsprechende Hilfe gibt es vom Sozialamt. Das Zuständige Sozialamt können Sie hier mit der Postleitzahl suchen.

 

Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

  • Menschen mit einem Aufenthaltsstatus nach §24 AufenthaltG können Kindergeld bekommen
  • Vorsetzung ist, eine Erwerbserlaubnis über mindestens 6 Monaten

Besonderheiten beim Kindergeld für Vollwaise und Kindern, deren Eltern ungewissen Aufenthaltsort haben

  • können für sich selbst Kindergeld beantragen
  • Das Kind muss eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG besitzen
  • Erwerbstätigkeit / Mindestaufenthaltsdauer sind hier nicht notwendig

Der Antrag auf Kindergeld kann Online beantragt werden, oder schriftlich mit diesem Antragsformular, welcher bei der zuständigen Familienkasse mit allen Nachweisen zu senden ist

Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

  • Menschen mit einem Aufenthaltsstatus nach §24 AufenthaltG können Elterngeld bekommen, wenn
  1.  Sie mit dem Kind zusammenwohnen
  2.  Sie ihr Kind selbst betreuen
  3.  Sie weniger als 30 Stunden pro Woche Arbeiten
  4.  Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben.

Zusätzlich gilt, wenn sie einen AUfenthaltsstatus nach §24 haben, dass sie erwerbstätig/in Elternzeit oder Arbeitslosengeld I beziehen
oder
seit mindestens 15 Monaten in Deutschland wohnen.

 

 

 

Arbeit und Ausbildung

Kann ich nach Ankunft in Deutschland gleich arbeiten?  

  • Wenn sie die Aufenthaltserlaubnis nach §24 beantragt oder bekommen haben, dürfen Sie arbeiten oder auch selbstständig machen.
  • Wichtig: Auf der Fiktionsbescheinigung steht "Erwerbstätigkeit gestattet"
  • Solang Sie visumfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland sind, dürfen Sie nicht arbeiten!
  • Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis nach §24 bekommen können, können Sie z.B. ein Visum als Fachkraft beantragen.

 


 

Wie kann ich Arbeit finden, wenn geklärt ist, dass ich eine Beschäftigung aufnehmen darf?  

Bei der Suche nach einer passenden Arbeit unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit, direkt vor Ort, auch mehrsprachig:  https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?in=arbeitsagenturen  Die Agentur für Arbeit berät Sie und unterbreitet Ihnen konkrete Jobangebote. Zusätzlich gibt es ein breites Angebot unterstützender Maßnahmen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings oder Lehrgänge. Die Nutzung der Dienstleistungen der Agentur für Arbeit sind für Sie kostenfrei. 

Des Weiteren gibt es zwei Plattformen, die sich speziell auf Ukrainische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spezialisiert haben:

  1.  uatalents.com
  2.  employukraine.org
  3.  helpukrainians.jooble.org
  4.  jobaidukraine.com
  5.  jobs-gu-dp.com
  6. happymonday.ua/en

Auf der Seite uahelp.wiki/jobs sind viele Internetplattformen aufgelistet, auf denen Sie eine passende Arbeitsstelle suchen können.


Wie kann ich meine in der Ukraine erworbenen Abschlüsse anerkennen lassen? 

  • ausländische Schul- oder Berufsabschluss können Sie in Deutschland anerkennen lassen
  • Im Anerkennungsverfahren wird Ihr Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen
  • Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
  • Informationsportal zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
  • Flyer mit den wichtigsten Informationen auf Deutsch und Ukrainisch zusammengefasst
  • Die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung bietet Beratung zu den Themen Arbeitsmarktzugang, Anerkennung von Schul-/Studien- oder Berufsabschlüssen sowie Bewerbung in Unternehmen und unterstützt bei der Suche nach Ansprechpersonen.

Wo erhalte ich Informationen zum Thema Ausbildung in Deutschland?  

Zum Thema Ausbildung in Deutschland berät die EUGleichbehandlungsstelle auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Ungarisch und Rumänisch: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-en/eucitizens/information-center/vocational-training  

Integrations -, Berufssprach - und Erstorientierungskurse

Integrationskurse

  • Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich
  • Antrag entweder bei Regionalstelle des BAMF (BAMF-NAvl) oder Träger des Integrationskurses 
  • Wenn nur eine Fiktionsbescheinigung vorliegt, sollte Hinweis auf künftige Erteilung des Titels beinhalten

Sprachförderung

  • Hotline des Thüringer Volkshochschulverband e. V. für Geflüchtete aus der Ukraine zu Fragen der Sprachförderung 
  • Die Beratung erfolgt auf Ukrainisch oder Russisch.
  • Montag bis Donnerstag 13:00 bis 15:00 Uhr 03641 5342322 oder 03641 5342324

 

Des Weiteren hat die Bundesregierung entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren.

Das umfasst:

Mehr Informationen dazu hier.