Einreise /Anmeldung/ Aufenthalt

Anmeldung / Registrierung

  • durch die Äußerung eines Schutzgesuchs / Antrag bei der Ausländerbehörde werden Sie registriert
  • Sie erhalten, soforn Sie unter die Personengruppe des vorübergehenden Schutzes fallen einen Aufenthaltstitel
  • Dabei werden Sie erkennungsdienstlich behandelt
  • Daraufhin wird Ankunftsbescheinigung und Anlaufbescheinigung ausgestellt
  • Diese Bescheinigungn dienen als Nachweis für die Leistungsberechtigung
  • Dafür können Sie die Antragsvorlage(Worddukoment) des Flüchtlingsrates Thüringen verwenden (Antragsvorlage)
  • Seit dem 20. April ist es möglich, den Aufenthaltstitel elektronisch zu beantragen (Hilfe-Portal)

 

Was ist der vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine (Zusammenfassung des BMI  [nicht Barrierefrei])

Nach dem EU-Beschluss vom 04.03.2022 erhalten folgende seit 24.02.2022 aus der Ukraine flüchtende Personengruppen vorübergehenden Schutz 
  1. Ukrainische Staatsangehörige die vor dem 24.02.2022  in der Ukraine gelebt haben
  2. Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige / Staatenlose die vor 24.02.2022 internationalen Schutz / vergleichbaren Schutzstatus in der Ukraine hatten
  3. Familienangehörige von 1. & 2. 
  4. Nicht-ukrainische Staatsangehörige, die eine gültige Daueraufenthaltsgenehmigung für die Ukraine belegen können und nicht unter sicheren und beständigen Umständen in ihr Heimatland zurückkehren können

vorübergehender Schutz bedeutet: 

  • sofortige Aufnahme und Schutz ohne aufwändiges Asylverfahren für ein bis drei Jahre
  • Zugang zu medizinischer Versorgung, Unterkunft und Sozialleistungen
  • Zugang zum Arbeitsmarkt gemäß nationaler Arbeitsmarktpolitik und Recht auf Bildung und Schulbesuch
  • Schutz für unbegleitete Kinder und Jugendliche

 

Sollten ukrainische Staatsangehörige Asyl beantragen?

  • Nach dem EU-Beschluss über Gewährung des vorübergehenden Schutz gilt für die betroffenen Personen  §24 AufenthG
  • Flüchtende Menschen aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen
  • Ukrainischen Staatsangehörigen wird empfohlen, keinen Asylantrag zu stellen
  • Die finanziellen Leistungen sind bei Asylbewerber:innen und flüchtenden Menschen mit vorübergehenden Schutz sind die gleich
  • Es besteht jedoch unabhängig davon das Recht auf einen Asylantrag
  • Ein Asylantrag kann jedoch nicht zeitglich mit dem Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG bestehen
  • Sollte ein Asylantrag gestellt werden, ruht dieser, während der Aufenthaltstitel nach $24 AufenthG besteht
  • Wenn noch immer ein Interesse an einem Asylverfahren besteht, muss dies 1 Monat bevor der Aufenthaltstitel ausläuft, angezeigt werden

 

Ich habe auf der Flucht den Kontakt zu einem Familienmitglied verloren. Wer kann helfen?

  • Wenden Sie sich hierfür an den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
  • Auf der Seite des Deutschen Roten Kreuzes kann eine Suchanfrage gestellt werden oder telefonisch: 089 / 680 773-111 
  • Dieses Angebot ist kostenlos.

Haustiere

Darf ich mein Haustier aus der Ukraine mitnehmen?

  • Einreise nach Deutschland wurde für Ukrainerinnen und Ukrainern mit ihren Haustieren erleichtert
  • Eine Einreise der Haustiere ist bis auf Weiteres ohne Genehmigung möglich
  • Einreisende werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen Veterinärämter in Thüringen
  • Dort wird Gesundheitsstatus das Tieres bestimmt und ggf. Maßnahmen eingeleitet
  • weitere Informationen (mehrsprachig) auch auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
  • Nützliche Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainern mit Haustieren: Linksammlung