Einreise /Anmeldung/ Aufenthalt
Anmeldung / Registrierung
- durch die Äußerung eines Schutzgesuchs / Antrag bei der Ausländerbehörde werden Sie registriert
- Sie erhalten, soforn Sie unter die Personengruppe des vorübergehenden Schutzes fallen einen Aufenthaltstitel
- Dabei werden Sie erkennungsdienstlich behandelt
- Daraufhin wird Ankunftsbescheinigung und Anlaufbescheinigung ausgestellt
- Diese Bescheinigungn dienen als Nachweis für die Leistungsberechtigung
- Dafür können Sie die Antragsvorlage(Worddukoment) des Flüchtlingsrates Thüringen verwenden (Antragsvorlage)
- Seit dem 20. April ist es möglich, den Aufenthaltstitel elektronisch zu beantragen (Hilfe-Portal)
Was ist der vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine (Zusammenfassung des BMI [nicht Barrierefrei])
Nach dem EU-Beschluss vom 04.03.2022 erhalten folgende seit 24.02.2022 aus der Ukraine flüchtende Personengruppen vorübergehenden Schutz
- Ukrainische Staatsangehörige die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben
- Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige / Staatenlose die vor 24.02.2022 internationalen Schutz / vergleichbaren Schutzstatus in der Ukraine hatten
- Familienangehörige von 1. & 2.
- Nicht-ukrainische Staatsangehörige, die eine gültige Daueraufenthaltsgenehmigung für die Ukraine belegen können und nicht unter sicheren und beständigen Umständen in ihr Heimatland zurückkehren können
vorübergehender Schutz bedeutet:
- sofortige Aufnahme und Schutz ohne aufwändiges Asylverfahren für ein bis drei Jahre
- Zugang zu medizinischer Versorgung, Unterkunft und Sozialleistungen
- Zugang zum Arbeitsmarkt gemäß nationaler Arbeitsmarktpolitik und Recht auf Bildung und Schulbesuch
- Schutz für unbegleitete Kinder und Jugendliche
Sollten ukrainische Staatsangehörige Asyl beantragen?
- Nach dem EU-Beschluss über Gewährung des vorübergehenden Schutz gilt für die betroffenen Personen §24 AufenthG
- Flüchtende Menschen aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen
- Ukrainischen Staatsangehörigen wird empfohlen, keinen Asylantrag zu stellen
- Die finanziellen Leistungen sind bei Asylbewerber:innen und flüchtenden Menschen mit vorübergehenden Schutz sind die gleich
- Es besteht jedoch unabhängig davon das Recht auf einen Asylantrag
- Ein Asylantrag kann jedoch nicht zeitglich mit dem Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG bestehen
- Sollte ein Asylantrag gestellt werden, ruht dieser, während der Aufenthaltstitel nach $24 AufenthG besteht
- Wenn noch immer ein Interesse an einem Asylverfahren besteht, muss dies 1 Monat bevor der Aufenthaltstitel ausläuft, angezeigt werden
Ich habe auf der Flucht den Kontakt zu einem Familienmitglied verloren. Wer kann helfen?
- Wenden Sie sich hierfür an den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
- Auf der Seite des Deutschen Roten Kreuzes kann eine Suchanfrage gestellt werden oder telefonisch: 089 / 680 773-111
- Dieses Angebot ist kostenlos.
Haustiere
Darf ich mein Haustier aus der Ukraine mitnehmen?
- Einreise nach Deutschland wurde für Ukrainerinnen und Ukrainern mit ihren Haustieren erleichtert
- Eine Einreise der Haustiere ist bis auf Weiteres ohne Genehmigung möglich
- Einreisende werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen Veterinärämter in Thüringen
- Dort wird Gesundheitsstatus das Tieres bestimmt und ggf. Maßnahmen eingeleitet
- weitere Informationen (mehrsprachig) auch auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Nützliche Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainern mit Haustieren: Linksammlung
Handbook-Germany mit wichtigen Infos zu Einreise und Aufenthalt auf Ukrainisch
Germany4Ukraine - offizielles, staatliches, themenübergreifendes Informationsportal