Was gelten für Regelungen?
Die Regelungen in Thüringen werden in der Thüringer Infektionsschutzordnung geregelt.
Derzeit gilt die am 07. Februrar 2022 in Kraft getretene Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung bis einschließlich 02. März 2022.
Derzeit gilt:
für Veransaltungen*:
- öffentliche Veranstaltungen
In geschlossenen Räumen gilt 2G (2G-Plus bei >50 Personen), 40% der Kapazität - maximal 500 Personen, Anzeigepflicht 10 Tage vorher, Maskenpflicht
Unter freiem Himmel gilt 2G, 50% der Kapazität - maximal 1000 Personen, Anzeigepflicht 10 Tage vorher, Maskenpflicht - nicht öffentliche Veranstaltungen
In geschlossenen Räumen gilt 2G, Anzeigepflicht 10 Tage vorher bei mehr als 15 Personen, maximal 50 Personen
Unter freiem Himmel gilt 2G, Anzeigepflicht 10 Tage vorher bei mehr als 20 Personen, maximal 100 Personen
Gaststätten & Hotels*
Gastronomie: 3G , Maskenpflicht (außer am Sitzplatz)
Hotels: 2G (für nicht-touristische Übernachtungen 3G), Maskenpflicht
Kontaktbeschränkungen*
- Treffen von ausschließlich Geimpften und Genesenen - private Zusammenkünfte von maximal 10 Personen
- Für Personen die weder geimpft noch gesen sind - private Zusammenkünfte mit Angehörigen des Haushalts / Personen mit Sorge- oder Umgangsrecht, sowie bis zu zwei haushaltsfremden Personen aus einem Hausstand
- ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre
*In Warnstufe 2 gelten ggf. lokale Lockerungen
In Hotspotregionen (Warnstufe 3+ / 3++) gelten ggf. strengere Maßnahmen
(Stand: 15.02.2022 - Landkreis Schmalkalden-Meiningen - Warnstufe 3)
Die Lesefassung der infektionsrechtlichen Bestimmungen können Sie auf der Seite des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie finden
Über die aktuelle Lage in unserem Landkreis können Sie sich auf der Seite des Landratsamtes informieren.
Über die aktuelle Lage in Thüringen, besuchen Sie die Seite des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
