Wahrnahme humanitärer Verantwortung entscheidet sich nicht am Haushaltstitel

Thüringens humanitäre Verantwortung endet nicht mit dem Haushaltsbeschluss. Die rot-rot-grüne Koalition hat sich einer menschenwürdigen Flüchtlingsaufnahmepolitik verschrieben und gibt diesen Anspruch nicht einfach auf, weil die CDU eine finanzielle Vorsorge für ein Landesaufnahmeprogramm für afghanische Ortskräfte oder für Kinder und Jugendliche aus menschenunwürdigen Lagern im Mittelmeerraum im Haushalt gestrichen wissen wollte“, so Patrick Beier, migrationspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Die CDU lehnt bislang eine Thüringer Landesaufnahmeanordnung ab und blockiert damit dringend notwendige Hilfe für die Betroffenen. „Seit Monaten praktiziert die CDU damit das Gegenteil von humanitärer Aufnahmepolitik. Wir werden deshalb auch die Diskussion im Parlament fortsetzen, in welcher Form Thüringen einen Beitrag dafür leisten kann, schutzbedürftigen Menschen wirksam zu helfen. Wir können und wollen nicht tatenlos bleiben, wenn Menschen existenzieller Not und Gefahren ausgesetzt sind.“

Die Bundesländer können entsprechend § 23 Aufenthaltsgesetz aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Derartige Aufnahmeprogramme bedürfen das Einvernehmen der Bundesregierung.

„Thüringen allein kann sicher keine solche Herausforderung globalen Ausmaßes lösen. Aber die eigene Verantwortung, das Leistbare zu tun, damit Menschen Schutz erfahren, erlischt nicht dadurch, wenn andere sich ihrer Verantwortung entledigen. Das Aufenthaltsgesetz des Bundes eröffnet den Bundesländern, im eigenen Ermessen und bei Zustimmung durch die Bundesregierung eigene Landesaufnahmeprogramme aufzulegen. Wir stehen in der Pflicht, das gesetzlich Zulässige und auch Mögliche zu tun, um Menschenleben zu retten“, betont Beier abschließend.