Thüringer Verfassungsgericht bestätigt: Härtefallkommission ist nicht verfassungswidrig

Patrick BeierMigrationPressemitteilungen

Das Thüringer Verfassungsgericht entschied heute über eine Klage der AfD-Fraktion gegen die Härtefallkommission, die die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission infrage gestellt hatte. Das Verfassungsgericht kam in seinem Urteil jedoch zu einem anderen Ergebnis. „Die Thüringer Härtefallkommission, die Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ermöglichen kann, ist nicht verfassungswidrig“, heißt es in einer ersten Pressemeldung der dpa.

Die beiden LINKEn-Politiker*innen Anja Müller, Vorsitzende des Petitionsausschusses sowie Mitglied der Härtefallkommission, sowie der für Migration zuständige Fachpolitiker Patrick Beier erklären dazu in einer gemeinsamen Pressemeldung:

„Wir sind froh über das Urteil des Verfassungsgerichtshofes und begrüßen dessen Entscheidung, die Klage der AfD abgewiesen zu haben“, sind sich die beiden Mitglieder des Landtages einig. „Die Härtefallkommission, welche übrigens auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz fußt, ist kein Alleinstellungsmerkmal Thüringens, von daher ist die Entscheidung auch als ein positives Signal an die anderen Bundesländer zu werten, in denen die entsprechenden Kommissionen in einer humanitär korrigierender Weise auf Behördenentscheidungen Einfluss nehmen können“, so Müller.

 

Ihr Fraktionskollege Beier ergänzt dazu: „Entscheidungen, ob Geflüchtete aus humanitären Gründen bleiben können oder nicht, sind Einzelfallentscheidungen. Für Asylbewerber ist es oftmals die letzte Chance, einem tragischen Schicksal, welches mit einer Abschiebung verbunden sein kann, zu entgehen. Gerade deshalb ist die Härtefallkommission aus migrationspolitischer Perspektive ein wichtiges Organ, für dessen Bedeutsamkeit es heute zurecht eine höchstrichterliche Fürrede gab.“

 

„Nicht zu unterschätzen“, so Müller und Beier, „ist auch das Signal, welches durch das Urteil an Fraktionen, in denen menschenverachtende Einstellung zu Geflüchteten vorherrschen, ergeht: Der Rechtsstaat funktioniert, die Menschenwürde von Geflüchteten wird durch das Grundgesetz geschützt und man wird die parlamentarische Demokratie und ihre Organe nicht zersetzen, indem man sich des Instrumentariums aus dem rechtsstaatlichen Besteckkasten bedient“, sind sich die beiden Politiker*innen abschließend einig.