Staatsziel Kinderrechte in Thüringer Landesverfassung

Der Internationale Kindertag am 1. Juni soll auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern aufmerksam machen und kinderpolitische Themen, insbesondere Kinderrechte, in das Bewusstsein rücken.

 

„Es ist wichtig, in der derzeitigen von der Corona-Krise geprägten Situation, die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Blick zu behalten“, sagt die kinderpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kati Engel. „Kinder in schwierigen Lebenslagen und deren Familien brauchen unsere Aufmerksamkeit - beispielsweise Kinder, die in Armut oder konfliktbelasteten Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen“, fügt die Abgeordnete hinzu. Sie verweist auch auf die UN-Kinderrechtskonvention, welche seit 1992 in Deutschland als verbindliches Recht gilt: „Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern hat gerade in Ausnahmesituationen höchste Priorität.“

Um Kinderrechte auf jeder Ebene umfassend zu stärken, setzt sich die Linksfraktion seit langem dafür ein, die Maßgaben der UN-Konvention in die Landesverfassung aufzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird in das Juni-Plenum des Thüringer Landtags eingebracht. Damit wäre Thüringen das erste Bundesland, das die UN-Kinderrechtskonvention in ihrer Landesverfassung verankert. Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag für die wirksame Umsetzung der Rechte und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen – und fordern das nicht nur am Kindertag.

„Darüber hinaus bedarf es weiterer Hilfsmechanismen für Familien, um zu verhindern, dass diese aufgrund der Corona-Situation in finanzielle Not geraten. Die von der Bunderegierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern, beispielsweise der Notfall-Kinderzuschlag, sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Aber an vielen Stellen werden diese nicht ausreichen und müssen entsprechend ausgeweitet werden“, appelliert die Abgeordnete. DIE LINKE fordert daher einen sofortigen Zuschlag von 200 Euro auf den Hartz-IV-Regelsatz für die Dauer der Krise. Außerdem sollten die Sanktionen für Familien im Grundsicherungsbezug für sechs Monate ausgesetzt werden, um Notsituationen zu verhindern.