Seehofer-Deal ist „eindeutig rechtswidrig"

Patrick BeierMigrationPressemitteilungen

Das Verwaltungsgericht München entschied in einer Kammerentscheidung vom 4. Mai 2021, dass die Abweisung von Geflüchteten an der deutsch-österreichischen Grenze zurück nach Griechenland „eindeutig rechtswidrig" ist und gegen das Unionsrecht verstößt. Daher verpflichtet das Gericht die Bundespolizei, den betroffenen Geflüchteten, welcher im August vergangenen Jahres abgeschoben wurde, umgehend nach Deutschland zurückzuholen.

Patrick Beier, migrationspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, begrüßt das Urteil. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in München ist eindeutig. Schnellverfahren an der Grenze, durchgeführt durch die Bundespolizei, sind unvereinbar mit Verfahrensvorgaben und der Einhaltung von Menschenrechten. Die Bundesregierung hat mit dem Seehofer-Deal Europarecht gebrochen."

Dieser Fall zeigt eindeutig, dass das CDU/CSU geführte Bundesinnenministerium bewusst Recht bricht, um schutzsuchenden Menschen die Einreise zu verweigern. Dass sich Horst Seehofer Rechtsfragen gerne so biegt, wie sie in seine politische Linie passen, zeigt auch das Verweigern des Einvernehmens zur Thüringer Landesaufnahmeanordnung. Damit untersagte er dem Freistaat, 500 Menschen aus Griechenland aufzunehmen. „Auch in diesem Fall scheint es mir geboten, diese Frage ebenfalls rechtlich zu klären, um zu prüfen, ob das politische Kalkül der Union hier ebenfalls über dem Recht stand", so Beier abschließend.