Richtlinie Hochwasser ist wichtiger Schritt

Diana Glöckner

Mit Blick auf die aktuell bekanntgegebene Richtlinie über die Gewährung von sozialen Unterstützungsleistungen nach Hochwasserereignissen – kurz: Billigkeitsrichtlinie Hochwasser Thüringen – erklärt Patrick Beier, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Ich begrüße diese Initiative als einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der von den Hochwasserereignissen zum Jahreswechsel 2023/2024 betroffenen Menschen. Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Hilfen, um die Schäden der Hochwasserereignisse zu mildern. Diese Hilfen sind dringend nötig, um die existenziellen Belastungen der Betroffenen zu mindern. Damit wird den Betroffenen eine wichtige Unterstützung zuteil.“
 
„Angesichts des menschengemachten Klimawandels wird die Notwendigkeit einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden immer deutlicher: Der bisherige Ansatz, freiwillige Versicherungen zu fördern, hat sich als unzureichend erwiesen. Nur etwa die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer sind derzeit gegen Elementarschäden versichert.“
Daher unterstützt Die Linke-Fraktion den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow in seiner Initiative, gegebenenfalls einen Ländervorstoß für eine Pflichtversicherung im Bundesrat zu unternehmen. „Die jüngsten schweren Hochwasserkatastrophen lassen es nicht zu, einen Versicherungsschutz weiter zu verschleppen“, unterstreicht Beier.
Beier weist auf die langjährige Forderung der Linken nach einer solchen Pflichtversicherung hin und kritisiert die Verzögerungen auf Bundesebene. „Bereits 2022 forderte die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Pflichtversicherung, doch eine konkrete Regelung steht noch aus. Der zögerliche Umgang der Bundesregierung mit dieser Problematik zeigt, dass private Haushalte weiterhin auf unzureichende freiwillige Maßnahmen setzen müssen“, so Beier weiter. Deshalb hat Die Linke im Bundestag im März 2024 erneut eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer Pflichtversicherung nach dem Vorbild Frankreichs zur Debatte gestellt, bei der die Kosten für eine Pflichtversicherung nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden sollen.
Besonders kritisiert Beier die Rolle der EU am Beispiel der Abschaffung der staatlichen Elementarschadenversicherung in Baden-Württemberg, die bis 1994 bestand. „Die neoliberalen Vorgaben der EU haben diese bewährte staatliche Versicherung zerstört, um privaten Versicherungsunternehmen Profit zu sichern. Eine sozial ausgewogene Pflichtversicherung würde niemanden übervorteilen und auch niemanden zurücklassen“, erklärt der Abgeordnete.
Beier betont zudem die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen, wie das Verbot von Baugenehmigungen in Überflutungsgebieten und die Verlegung von besonders gefährdeten Einrichtungen wie Seniorenheimen. „Nur durch umfassende Präventionsmaßnahmen und eine solidarisch finanzierte Pflichtversicherung können wir zukünftige Schäden wirksam begrenzen und die finanzielle Belastung der Betroffenen reduzieren“, so Beier abschließend.