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Rede zur Aktuellen Stunde - 15.Dezember 2021: "Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren - Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen"

Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Vertreter:innen der demokratischen Fraktionen,

Es ist ca. sechs Monate her, es war der 30. Juni dieses Jahres, da habe ich an dieser Stelle im Zusammenhang eines anderen Landesaufnahmeprogramms sowohl für die Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland in Thüringen als auch in diesem Zusammenhang für das Beschreiten des Klagewegs gegen den Bund gestritten, der derzeit eine weitere Landesaufnahmeanordnung, diesmal für schutzbedürftige Afghan:innen blockiert.

Angesichts der Tatsache, dass wir seit kurzem eine neue Bundesregierung haben und die Ressorts entsprechend neu besetzt sind, darf man aber leicht hoffnungsvoll Richtung Berlin fragen: Wie lange noch?

Nach unserem Dafürhalten hat die neue Bundeinnenministerin, Frau Faeser, die Chance, das gestörte Verhältnis des Bundes zu den Ländern zu heilen.

Denn wir erinnern uns: Die Ablehnung der Landesaufnahmeprogramme durch den Amtsvorgänger Frau Fraesers erfolgte im Alleingang, ohne die Bundesregierung als Kollegialorgan und ist somit aus unserer Sicht rechtswidrig. Die neue Bundesinnenministerin könnte hier Initiative zeigen, statt auf Gerichtsurteil zu warten und simultan der zu wahrenden Eigenständigkeit der Bundesländer im deutschen Föderalismus Rechnung tragen.

Jene Länder, die wie Thüringen willens sind Hilfe zu leisten, könnten dies dann endlich tun, würde die Aufnahme besonders Schutzbedürftiger Personen ermöglicht.

In einem zweiten Schritt sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, sowohl Anerkennungsverfahren als auch die Organisation der Evakuierungen und Einreisen zu beschleunigen und zu vereinfachen, bevor noch mehr Menschen unnötig ihr Leben lassen.

Für diejenigen hier im hohen Hause, die meinen, Deutschland und auch Thüringen hätten schon mehr als genug getan, dass jetzt mal gut sei und andere jetzt erstmal ihre Hausaufgaben machen müssten bevor man vom Bund das Einvernehmen für eine neue Landesaufnahmeanordnung einfordere, denen sei folgendes erwidert:

Es wäre erstens geradezu absurd, würden Staaten wie die Bundesrepublik, die bisher ihren Anteil geleistet haben, mit Verweis auf die Verweigerungshaltung anderer Staaten, in Zukunft von der Hilfeleistung absehen.

Stellen Sie sich vor, sie stünden mit drei weiteren Personen an einem See, in denen vier Menschen zu ertrinken drohen. Der Umstand, dass die drei, die mit ihnen am Ufer stehen, ihre Hilfeleistung verweigern, entbindet sie natürlich nicht von der Pflicht zur Hilfeleistung, das wäre absurd.

Vor diesem Hintergrund ergibt es auch keinen Sinn, würde man den Standpunkt vertreten, dass sich selbst dann nichts am Inhalt und Umfang der eigenen Pflichten ändert, wenn andere Akteur:innen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, aber man halt trotzdem keine Mehrleistung erbringt, die über den eigenen gerechten Anteil hinausgeht.

Selbstverständlich widerfährt Ihnen eine Ungerechtigkeit, wenn Sie die Lasten der Rettungsaktion ganz allein tragen müssen. Allerdings – und das wird leider zu oft vergessen – wiegt diese Ungerechtigkeit deutlich weniger schwer, als die besonders dringlichen Ansprüche der Ertrinkenden.

In solchen Notsituationen gilt daher, dass Akteur:innen auch dann zu zusätzlichen Leistungen verpflichtet sind, wenn sie ihren gerechten Anteil bereits geleistet haben. Selbst wenn Staaten bereits eine Anzahl von Geflüchteten aufgenommen haben, die ihrem Anteil entspricht, müssen sie weitere Schutzsuchende einlassen.

Viele Kommunen in Deutschland haben das bereits erkannt (Stichwort #sichererHafen) und bezeichnenderweise – auch das wird oftmals vergessen – funktioniert das Non-Refoulement-Prinzip, also der Grundsatz der Nichtzurückweisung genau auf diese Weise: Staaten dürfen in der Regel auch dann keine Geflüchteten zurückschieben, wenn sie bereits viele Geflüchtete aufgenommen haben. Dass andere Staaten deutlich weniger aufgenommen haben, ändert daran nichts. Eine eigene Landesaufnahmeanordnung würde diesem Gedanken wieder zur nötigen Geltung verhelfen. Ich hoffe, Frau Fraeser zieht einen ähnlichen Schluss und wird eigenständige Aufnahmen Geflüchteter ermöglichen.

Im Übrigen gilt es auch hier lebende Geflüchtete mit Verweis auf andere Krisenherde der Welt in den Blick zu nehmen, beispielsweise sind junge Menschen aus Äthiopien durchaus von einer Abschiebung in das Bürgerkriegsland bedroht.
In Anbetracht der Situation in der sich diese jungen Menschen befinden werbe ich hier dafür, dass die Thüringer Landesregierung einen entsprechenden Abschiebestopp erlässt.


Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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