Gesundheitsämter müssen ihre Fürsorgeinstrumente für Geflüchtete nutzen

„Die Gesundheitsämter vor Ort in Thüringen müssen ihre Fürsorgeinstrumente als öffentlicher Gesundheitsdienst bzw. im Rahmen des Infektionsschutzes gerade in Coronazeiten zugunsten von Geflüchteten, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, optimal nutzen“, unterstreichen Ralf Plötner, gesundheitspolitischer Sprecher, und Patrick Beier, migrationspolitischer Sprecher der LINKE-Fraktion im Thüringer Landtag.


Die beiden LINKE-Abgeordneten gehen davon aus, dass Fachbehörden in Thüringen angesichts der herausfordernden Pandemie-Lage ihre Gestaltungs- und Aufsichtsinstrumente so optimal wie möglich zum gesundheitlichen Schutz aller Menschen in Thüringen nutzen.


„Auch und gerade in Pandemie-Zeiten brauchen Geflüchtete in Thüringen entsprechende Fürsorge und müssen vor Ansteckung geschützt werden“, so Beier. Hinsichtlich der Einhaltung des Abstandsgebots bringe eine beengte Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften Probleme mit sich, gibt LINKE-Gesundheitspolitiker Plötner zu bedenken, und hofft, „dass die örtlichen Gesundheitsämter mit Blick auf den Gesundheitsschutz ihre Möglichkeiten für andere Unterbringungssituationen nutzen, falls in den Einrichtungen das Abstandsgebot nicht wirksam eingehalten werden kann“. Dabei sollte auch bedacht werden, dass es für die Geflüchteten keine unzumutbaren „logistischen Bedingungen“ in der Alltagsgestaltung geben darf.


Patrick Beier abschließend: „Die Erfahrungen in der Corona-Pandemie sollten dazu genutzt werden, Unterbringungskonzepte für Geflüchtete auch in Thüringen auf den Prüfstein zu stellen und grundsätzlich in Richtung dezentrale Wohnungsunterbringung auszurichten.“