Gesundheit von Geflüchteten schützen: Corona-Abschiebestopp jetzt

„Angesichts der akuten Corona-Situation hat der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Dies schließt die bei uns lebenden Menschen mit Fluchterfahrungen selbstredend mit ein. Um ihren Schutz gewährleisten zu können, bedarf es entsprechend wirksamer, praktischer Schritte. Abschiebungen, vor allem in Corona-Hochrisiko-Gebiete, darf es nicht geben“, so Patrick Beier, migrationspolitischer Sprecher der LINKE-Fraktion im Thüringer Landtag.

 

Beier hält dafür einen mindestens „bis Ende März 2021 befristeten Abschiebstopp für geboten. Aufgrund der Pandemie muss dieser von allgemeinem Charakter sein und darf sich nicht auf einzelne Länder beschränken“. Er verweist zur Begründung auf die weiterhin verlängerten Reisewarnungen der Bundesregierung für eine Vielzahl von Staaten, aber vor allem auf die Situationsanalysen und Prognosen der WHO, die für sehr viele Zielländer massiv steigende Infektionszahlen bei wenig belastbarer Gesundheitsinfrastruktur vermelden.

 

„Das Corona-Virus kennt weder Nationalitäten noch Pässe noch Grenzschranken. Die Universalität der Menschenrechte, zu denen auch der Schutz der Gesundheit zählt, garantiert, dass sie allen Menschen überall und gleichermaßen zukommen. Für den Gesundheitsschutz ist es daher nicht maßgeblich, ob jemand im Besitz eines deutschen Passes ist oder sich als geflüchtete Person in Deutschland aufhält. Die öffentliche Fürsorgepflicht des Staates zielt ebenso auf Menschen, die in Deutschland als Geflüchtete Schutz suchen und das schließt die Verpflichtung ein, diese Menschen vor Abschiebung in Gefahrensituationen zu bewahren,“ so Beier mit Blick auf einen aus humanitären Gründen gebotenen Corona-Abschiebestopp. In diesem Zusammenhang unterstreicht der LINKE-Politiker noch einen weiteren Punkt: „Menschen, die bisher bei uns geduldet waren, sollen auch weiterhin geduldet werden. Es darf nicht sein, dass diesen Menschen die Corona-Krise insofern zum Nachteil gereicht, als dass sie ihren Aufenthalt einbüßen, weil sie beispielsweise aufgrund der Corona-Krise ihren Job verlieren oder bereits verloren haben.“

 

Der Abgeordnete unterstreicht in diesem Zusammenhang: „Alle der Thüringer Härtefallkommission vorliegenden Anträge haben aufschiebende Wirkung. Das ist sicherlich auch den beteiligten Behörden bzw. öffentlichen Stellen bewusst.“ In der derzeitigen Situation „müssen alle Menschen in Thüringen – und darüber hinaus – miteinander solidarisch sein, sich möglichst gegenseitig unterstützen und helfen. Dieses Schutzgebot gilt nicht nur auch, sondern sogar in besonderem Maße für geflüchtete Menschen, die ohnehin schon mit sehr leidvollen Erfahrungen aus gefährlichen, meist lebensbedrohlichen Situationen hierherkommen“, so der LINKE-Migrationspolitiker Beier.