Gerichtsentscheidung zu „Containern“ ist Wink mit dem Zaunpfahl

„Das Bundesverfassungsgericht gibt in seiner aktuellen Entscheidung die Verantwortung für den strafrechtlichen Umgang mit dem ‚Containern‘ eindeutig an den parlamentarischen Gesetzgeber zurück. Der Bundesgesetzgeber hat laut Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob mit Blick auf die Sozialbindung des Eigentums, das Prinzip der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit und die schonende Ressourcenverwendung als Teil des Schutzes der Lebensgrundlagen das ‚Containern‘ entkriminalisiert werden sollte. Für dieses Ziel ist die R2G-Landesregierung bereits in der letzten Wahlperiode im Bundesrat aktiv geworden und hat leider keine Mehrheit gefunden. Das jetzige Urteil kann Ausgangspunkt einer neuen Initiative sein“, so Patrick Beier, verbraucherpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

„Das sozial und ökologisch sinnvolle Engagement von gerade auch jungen Menschen, die insbesondere von Supermärkten in Containern entsorgte, aber noch ess- bzw. genießbare Lebensmittel zur weiteren Verwendung retten, darf nicht weiter mit Strafdrohungen belegt werden“, betont Beier auch mit Blick darauf, dass es in der Vergangenheit auch in Thüringen Fälle gab, in denen engagierte Menschen Probleme bekommen haben. Als positive Maßnahme könnte eine strafrechtliche Verfolgung solcher Fälle in allen Bundesländern bis auf weiteres ausgesetzt werden.

Der LINKE-Verbraucherpolitiker fordert begleitend zur Entkriminalisierung des „Containerns“ noch weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Lebensmittelvergeudung im Alltag, insbesondere im Handel. So wäre z.B. eine gesetzliche Pflicht, solche Lebensmittel rechtzeitig an Tafeln oder mit stark reduzierten Preisen oder gar kostenfrei an Konsument*innen abzugeben, die soziale Unterstützung brauchen, „nicht nur sozial, sondern auch ökologisch sinnvoll“. LINKE-Verbraucherpolitiker Beier erklärt: „Wir werden als LINKE-Fraktion unsere eigenen Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem aktuellen Urteil in die weitere Debatte einbringen.“