Geflüchtete in Thüringen haben Recht auf Verteilung in die Landkreise

Patrick Beier

Angesichts der ablehnenden Haltung der Thüringer CDU zur Verteilung von Flüchtlingen auf die Kommunen erklärt Patrick Beier, migrationspolitischer Sprecher der LINKE-Fraktion im Thüringer Landtag: „Die Geflüchteten in bzw. aus der Erstaufnahme in Suhl haben gerade in dieser aktuellen Corona-Situation einen Anspruch auf dezentrale Verteilung und Unterbringung in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten  – vor allem, nachdem die Quarantäne in der Erstaufnahme in Suhl zu Ende ist. Der Gesundheitsschutz, der ein Menschenrecht ist, gilt genauso für Geflüchtete wie für andere Menschen in Thüringen. Schon deshalb sind Massen- bzw. Sammelunterkünfte, wie sie offensichtlich die Thüringer CDU fordert, ausgeschlossen.“
 
Des Weiteren bezeichnet der LINKE-Abgeordnete eine derzeit bundesweit laufende Petition gegen die genannten „unsäglichen Forderungen der Thüringer CDU“ als ein „richtiges und wichtiges gesellschaftspolitisches Signal aus der Zivilgesellschaft“. Migrationspolitiker Beier: „Ich wünsche mir, dass diese aktuelle Petition von möglichst vielen Menschen mitgetragen und unterschrieben wird und zeitnah auch den Thüringer Landtag erreicht.“
 
Abschließend moniert der LINKE-Migrationspolitiker auch den Umgang mit Geflüchteten beim Thema Erntehilfe als „bei näherem Hinsehen deutlich diskriminierend und rassistisch. Denn in den Zeiten vor Corona hätten viele Geflüchtete gern gearbeitet, erhielten aber – auch wegen bestehender, ebenfalls diskriminierender gesetzlicher Hürden – in den allermeisten Fällen gar keine Erlaubnis. Nun sind sie als Nothelfer sehr recht und plötzlich gefragt“, Beier verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass auch Flüchtlingshilfe-Organisationen wie Pro Asyl öffentlich vergleichbare Kritik deutlich äußern. „Diese aktuellen Vorkommnisse belegen erneut, dass die immer noch bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Benachteiligungen für Geflüchtete, aber auch andere Gruppen von Migrant*innen hinsichtlich der Aufnahme und Ausübung von Arbeit und Beruf beseitigt werden müssen.“