Chancen-Aufenthaltsrecht ist lediglich kleiner Schritt in die richtige Richtung

Patrick BeierMigrationPressemitteilungen

Angesichts eines Gesetzesvorhabens der Bundesregierung, wonach abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber künftig in Deutschland bleiben können, gleichzeitig aber Straftäter konsequenter abgeschoben werden sollen, erklärt der migrationspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Patrick Beier:

„Dass die Bundesregierung ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für eine Verbesserung des Bleiberechts für geduldete Menschen nun endlich umsetzen möchte, begrüße ich ausdrücklich. Zu befürchten ist jedoch, dass lediglich ein verhältnismäßig kleiner Teil der Geduldeten davon profitieren kann.“

Der Abgeordnete weiter: „Zum einen ist das so genannte Chancen-Aufenthaltsrecht wieder nur eine Stichtagsregelung. Das heißt, es soll nur für Menschen gelten, die am 1.1.2022 fünf Jahre in Deutschland waren. Was bedeutet, dass eine Person, die beispielsweise 2018 eingereist ist und 2023 fünf Jahre geduldet ist, außen vor bleibt.“

Ein zweites Problem bestehe darin, dass die Menschen innerhalb eines Jahres die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgewährung nach einer anderen Norm (wie § 25a oder § 25b AufenthG) erfüllen müssen. Das setze die Betroffenen unnötig unter Druck und vielen werde der Aufenthalt, auf den sie einen moralischen Anspruch haben, dadurch verwehrt bleiben.

„Ein weiteres Problem ist, dass der Weg über das Chancen-Aufenthaltsrecht all jenen versperrt bleiben wird, denen ein Bleiberecht bislang schon aus rechtlichen Gründen verwehrt ist, die aber dennoch geduldet sind, weil sie hier Familie haben oder aufgrund der Zustände in ihrem Herkunftsland (z. B. Afghanistan, Somalia oder Äthiopien) perspektivisch nicht abgeschoben werden. All diesen Menschen macht man gerade falsche Hoffnung“, kritisiert Beier.

„Resümierend muss man also sagen, dass die Bundesregierung hier maximal einen kleinen Schritt in die richtige Richtung geht und dabei noch immer viele übersieht. Der Wechsel hin zum Paradigma, dass längerer Aufenthalt einen stärkeren Bleibeanspruch nach sich zieht, bleibt nach wie vor aus. Scheint so, als seien sich die Verantwortlichen in Berlin noch immer nicht darüber im Klaren, wie zutiefst grausam und unmenschlich es ist, eine Person im Namen der Durchsetzung von Einwanderungsbeschränkungen zu entwurzeln, die viele Jahre als beitragendes Mitglied der Gesellschaft verbracht hat“, so Beier abschließend.