Aufarbeitung von Abschiebungen ist dringend geboten

Anlässlich der heutigen Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Thüringen bezüglich der Abschiebung eines kosovarischen Staatsangehörigen nach seiner Eheschließung im Standesamt Erfurt durch die Ausländerbehörde des Ilm-Kreises erklären die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Landtag, Christian Schaft und Patrick Beier: „Dieser Vorfall steht exemplarisch für eine Reihe nicht nachvollziehbarer Entscheidungen von Ausländerbehörden in den letzten Monaten. Wir schließen uns der Einschätzung des Flüchtlingsrates an, dass dieses Verhalten weder rechtlich noch menschlich haltbar ist.“

Bereits mehrfach kam es zu Entscheidungen durch Ausländerbehörden Abschiebungen durchzuführen, die nach geltenden Thüringer Richtlinien so nicht hätten durchgeführt werden dürfen. So auch im Dezember 2020 als ein in Meiningen ansässiger Vater mit seinen beiden minderjährigen Kindern von seiner Frau bzw. der Mutter der beiden Kinder getrennt und vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden nach Albanien abgeschoben wurde.

„Die Praxis zeigt, dass das Handeln der Ausländerbehörden genauer kontrolliert werden muss. Denn was sind die bestehenden Richtlinien des Landes wert, wenn die Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten sich nicht daran gebunden fühlen? Hier muss unverzüglich nachgebessert werden. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz muss hier entsprechend aufmerksam sein“, so die Abgeordneten weiter. Sie fordern weiterhin die Erarbeitung einheitlicher Verfahrenshinweise für die Arbeit der zuständigen Behörden, wie es sie im Land Berlin bereits gibt und wie sie auch von der Enquetekommission Rassismus in der letzten Legislatur vorgeschlagen wurden.

Abschließend erklären Beier und Schaft, dass die Wiedereinreisemöglichkeit für den abgeschobenen Ehemann von Amtswegen unabdingbar ist. Auch hier werden sie sich entsprechend einsetzen.