Schöffenwahl 2023
Der Rechtsstaat brauch dich!

Am 31. Dezember 2023 enden in Thüringen und bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen.
Alle fünf Jahre suchen unsere Gerichte engagierte Menschen, die das Schöffenamt ausüben wollen. Dabei ist ganz egal, welchen Bildungsstand oder Geschlecht man hat, denn die Vielfalt ist wichtig.
Die Amtsperiode geht von 2024 bis 2028.
Mit dem ehrenamtlichen Amt des Schöffen und Jugendschöffen sammelst du neue Erfahrungen, lernst die unterschiedlichsten Menschen kennen und bekommst Zugang zur Praxis der Rechtsprechung.
Dein Interesse ist geweckt? Dann bewirb dich doch gleich, bei deiner zuständigen Kommune.
Was gibt es für Anforderungen?
- Du bist über 25 und unter 70 Jahre alt. Dabei ist der Stichtag der Beginn der Amtsperiode - 01.Januar 2024. Fällst du an diesem Tag in diese Altersspanne, kannst du in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
- Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft und beherrschst die deutsche Sprache.
- Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung.
- Du bist straffrei. Sprich, dass du aufgrund einer Verurteilung nicht mehr die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden bist.
- Du darfst nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Ebenso darfst du nicht als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter:in der Staatssicherheit der DDR bzw. ihnen gleichgestellten Personen tätig gewesen sein.
- Natürlich solltest du verantwortungsbewusst und vorurteilsfrei sein.
- Als Jugendschöffin solltest du erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden mitbringen.
- Du bist Meinungsstark, lässt dich aber auch von besseren Argumenten überzeugen.
- Du musst in der Lage sein, kluge Fragen zu stellen und der gesamten Beratung inhaltlich zu folgen.
Schöffenamt und Alltag
Um dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ausüben zu können, musst du bei den Verhandlungen die gesamte Zeit anwesend sein. Schließlich ist das Ziel, am Ende ein faires Urteil zu fällen.
Für diese Zeit iwrst du von deinem Arbeitgeber freigestellt und erhältst zusätzlich Unterstützung bei der Haushaltsführung, solltest du Alleinerziehend sein oder eine Familie versorgen musst.
Da es sich um ein Ehrenamt handelt, erhältst du für die Tätigkeit kein Entgelt wie im Job. Jedoch wirst du für deine Nachteile, die durch deine Tätigkeit als Schöff:in entstehen, entschädigt. Dies beinhaltet einen Fahrtkostenersatz, eine Entschädigung für die Zeitversäumnis, Unterstützung bei der Haushaltsführung, wenn du für mehrere Personen verantwortlich bist und natürlich einen Verdienstausfall.
Ich will Schöffe werden - Was muss ich tun?
- Informiere dich bei deiner Kommune oder der örtlichen Volkshochschule oder bei den Landesverbänden der Deutschen Schöffinnen- und Schöffenvereinigungen, wann die Wahl und der Bewerbungszeitraum in deinem Ort ist.
- Lade die Wahlunterlagen von unserer Website herunter. Oder fordere sie von deiner Kommune an. Du kannst zwischen Erwachsen- und Jugendrecht wählen.
- Sende das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an deine Kommune.
- Alternativ kannst du dich auch von der Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung für das Schöffenamt oder dem Jugendamt für das Jugendschöffenamt vorschlagen lassen. Melde dich dafür bei der Behörde.
- Unter „Bekanntmachungen“ deiner Kommune siehst du, ob du auf der Vorschlagsliste für das Schöffenamt gelandet bist.
- Wenn du gewählt wirst, erhältst du die Benachrichtigung per Post.
Weitere Informationen und Quelle:
https://www.schoeffenwahl2023.de/
https://www.justiz.thueringen.de/schoeffenwahl/