Gericht verbietet Abschiebung nach Griechenland

Patrick BeierMigrationPressemitteilungen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Abschiebungen bzw. Rücküberstellungen von Flüchtlingen nach Griechenland derzeit aus humanitären Gründen nicht zulässig sind. Dies bedeutet, dass deutsche Behörden anerkannte Flüchtlinge derzeit nicht nach Griechenland abschieben dürfen, da den Menschen dort die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe. Ferner würden sie wahrscheinlich weder eine Unterkunft noch eine Arbeit finden, die elementarsten Grundbedürfnisse können in Griechenland nicht erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund erklärt der migrationspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Patrick Beier:

„Gerade Blick auf die Rechte und den Schutz von Geflüchteten, ist dieses Urteil besonders zu begrüßen. Hier wurde eine sehr menschliche Entscheidung getroffen. Die Gerichtsentscheidung zeigt nicht nur, dass die Zustände in Griechenland untragbar sind, sondern auch, dass eine rechtliche Grundlage existiert, die es einer willigen Landesregierung ermöglicht, einen umfassenden Stopp von Abschiebungen und Rücküberstellungen zu erlassen. Die Gerichtsentscheidung sollte nun Anlass sein, erneut und eingehend auf Landesebene einen solchen Abschiebestopp zu prüfen. Zusätzlich könnten nun die Aufnahme- und Klagemöglichkeiten gegen den Bund neu geprüft werden.“